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Fachbegriffe

Metallroste werden in Gitterroste (Schweißpressroste, Pressroste) und Blechprofilroste unterschieden. Gitterroste sind tragfähige, plattenförmige Körper, deren Flachseiten viele durchgehende Öffnungen in regelmäßiger Anordnung haben, sodass der freie Querschnitt gewöhnlich über 70 % liegt. Gitterroste bestehen aus senkrecht stehenden Tragstäben, die parallel zueinander angeordnet sind und in regelmäßigen Abständen von Querstäben gekreuzt und verbunden werden und mit einer umlaufenden Randeinfassung versehen sind.

Blechprofilroste sind aus Blechen geformte C-Profil, die an der Oberfläche unterschiedlich geformte Ausnehmungen und Profilierungen haben. Diese Profilierungen ergeben eine besondere Stabilität und Rutschhemmung. Gitterroste und Blechprofilroste werden als leicht montierbare tragende Fertigelemente verwendet, und zwar insbesonders für begehbare Bodenflächen, Abdeckungen, Bühnen, Laufstege, Treppen, Podeste, Tritte und vieles andere mehr. Bestimmend für die Verwendung sind die gute Licht- und Luftdurchlässigkeit, die hohe Tragfähigkeit bei geringem Eigengewicht, der einfache Ein- und Ausbau, die rutschhemmende Oberfläche und der Umstand, dass Flüssigkeiten und Schmutz sich nicht ablagern können – Vorteile, die von entscheidender Bedeutung sind.

Tragstäbe

Sind die Belastung tragenden, parallel zueinander liegenden Stäbe zwischen zwei Rostauflagen.

Querstäbe

Verbindungsstäbe quer zu den Tragstäben, die an den Kreuzungsstellen mit den Tragstäben verschweißt und/oder verpresst sind.

Randeinfassung

Eine in der Regel in Tragstabhöhe allseitige Rostumrandung: Parallel mit den Tragstäben = Randeinfassung in Tragstabrichtung; parallel mit den Querstäben = Randeinfassung in Querstabrichtung.

Maschenweite

Der lichte Abstand zwischen Tragstäben bzw. zwischen Querstäben.

Maschenteilung

Das Maß von Mitte zu Mitte Tragstab und von Mitte zu Mitte Querstab.

Blechprofilroste

Blechprofilroste werden durch Lochen und Verformen aus Blechen hergestellt. Je nach Anwendungsbereich gibt es unterschiedliche Oberflächenprofilierungen, Breiten und Höhen.

Länge (Tragstabrichtung)

Das Außenmaß eines Metallrostes in Tragstabrichtung. Dieses Maß wird auch dann als Länge bezeichnet, wenn es kleiner ist als die Breite.

Breite (Querstabrichtung)

Das Außenmaß eines Metallrostes in Querstabrichtung. Dieses Maß wird auch dann als Breite bezeichnet, wenn es größer ist als die Länge.

Stützweite (Tragstabrichtung)

Die Stützweite ist das lichte Maß zwischen zwei Auflagern.

Schnitte

An Metallrosten können Ab-, Schräg- oder Ausschnitte erforderlich sein, die wieder mit einem Rand versehen werden.

Kleinstschnitte

Ab-, Schräg- oder Ausschnitte, deren Schnittlänge je Einzelfall kleiner als 0,5 Ifm. ist

Fußleiste

Eine Randeinfassung, die über die Gitterrostoberkante hinausragt. Sie muss mindestens 100 mm höher sein als die Gitterrostoberkante.

Aufstelzung

Eine Aufstelzung ist notwendig, wenn zwischen Gitterrost- und angrenzender Einbauhöhe ein Ausgleich zu schaffen ist. Sie wird vorzugsweise durch eine entsprechende Randausbildung oder ein untergeschweißtes Profil erreicht.

Ausnehmung

Eine Ausnehmung ist eine Ausklinkung der Stäbe an der Auflageseite. Dadruch soll ein Niveauausgleich zwischen Oberkante Gitterrost und den benachbarten Konstruktionen erreicht werden. Es ist darauf zu achten, dass die Tragfähigkeit gesichert bleibt.

Unterkonstruktion

Bauteile, auf dem die Metallroste aufliegen.

Auflage

Die geplante Auflagelänge muss mindestens 30 mm betragen. Im Betriebszustand darf die Auflagelänge das Maß von 25 mm nicht unterschreiten. Abweichungen sind zulässig, wenn durch konstruktive Maßnahmen ein Verschieben der Metallroste in Tragrichtung zwangsläufig verhindert wird.

Seitenplatte

Seitlich an Stufen angeschweißte Platten mit Bohrungen zum Anschrauben an eine Treppenwange.

Gelochte Antrittskante

An Stufen oder Treppenpodesten angeschweißte gelochte Antrittskante zur Rutschhemmung und Erhöhung der Tragfähigkeit sowie der optischen Hervorhebung der Stufenvorderkante.