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Treppenstufen

Treppenstufen werden in den gleichen Verfahren hergestellt wie Pressroste und Schweisspressroste. Sie erhalten eine seitliche Einfassung aus Flacheisen mit Bohrungen zum Anbringen an die Treppenkonstruktion. An Stufen stellt man jedoch meist höhere Anforderungen bezüglich Rutschsicherheit als an Rosten. Unsere Stufen werden daher immer mit gelochter Sicherheitsantrittkante gefertigt. Außer einer erhöhten Trittsicherheit erhalten die Stufen so auch eine höhere Stabilität.
Stufentiefe (B)
n-Maß
bis 205 mm
bis 240 mm
bis 294 mm
bis 295 mm
90 mm
129 mm
150 mm
180 mm
Sonderbohrungen auf Wunsch
Treppenstufen entsprechen selbstverständlich DIN 24531 und sind in Stahl, Edelstahl und Aluminium lieferbar.

Durch unsere 70 mm hohe Antrittskante erfüllen wir die ÖNORM B 5371 und erfüllen daher das, speziell bei öffentlich begehbaren Treppen, benötige lichte Stufenmaß von 120 mm.

Grundlagen für Treppen aus Stahl (Auszug aus DIN EN 14122-3)

Auftritt a und Steigung s müssen der Gleichung entsprechen: 600 ≤ a + 2 x s ≤ 660. Auftritt und Steigung stehen in einem bestimmten Verhältnis zum Schnittmaß des Menschen. Für eine gute Begehbarkeit der Treppe gilt: 2 x s + a = ca. 630 mm. Das Steigungsverhältnis der Treppe s:a soll ca 1:1,73 bis 1:1,0 entsprechend einem Steigungswinkel von 30° bis 45° betragen.

Die Unterschneidung der Stufen oder des Podestes muss ≥ 10 mm sein. Die Podestlänge muss mindestens 800 mm betragen und größer oder gleich der Laufbreite der Treppe sein. Innerhalb eines Treppenlaufes muss die Steigung konstant sein. Falls die Einhaltung einer konstanten Steigung nicht möglich ist, darf die Steigung zwischen Ausgangsebene und Antrittsstufen maximal um 15 % verringert werden.

Die Stufen müssen an ihrer Antrittskante folgende Lasten aufnehmen:

 
– unsere Normstufen werden nach DIN EN ISO 14 122, RAL GZ 638-2008 für Industrietreppen, Arbeitsbühnen und Laufstege berechnet, Belastung 2 kN/m² bzw. bei einer Laufbreit < 1200 mm, 1,5 kN Einzellast, verteilt auf einer Fläche von 100 x 100 mm an ihrer Antrittskante in der Mitte der Stufe.
 
 
– bei einer Laufbreite I ≥ 1200 mm, jeweils 1,5 kN Einzellast, verteilt auf einer Fläche von 100 x 100 mm in Abständen von 600 mm an der Antrittskante. Die Durchbiegung zwischen Tragwerk und Stufen darf unter Last nicht mehr als 1/300 der Spannweiter, maximal 6,0 mm betragen.

 
– Stufen nach DIN EN 1991 für Wohngebäude müssen mit einer Belastung von 3,0 kN/m² bzw. 2 kN Einzellast und einer Aufstandsfläche von 50 x 50 mm berechnet werden. Diese Stufen müssen wir gesondert berechnen und anbieten.