Durch unsere 70 mm hohe Antrittskante erfüllen wir die ÖNORM B 5371 und erfüllen daher das, speziell bei öffentlich begehbaren Treppen, benötige lichte Stufenmaß von 120 mm.
Auftritt a und Steigung s müssen der Gleichung entsprechen: 600 ≤ a + 2 x s ≤ 660. Auftritt und Steigung stehen in einem bestimmten Verhältnis zum Schnittmaß des Menschen. Für eine gute Begehbarkeit der Treppe gilt: 2 x s + a = ca. 630 mm. Das Steigungsverhältnis der Treppe s:a soll ca 1:1,73 bis 1:1,0 entsprechend einem Steigungswinkel von 30° bis 45° betragen.
Die Unterschneidung der Stufen oder des Podestes muss ≥ 10 mm sein. Die Podestlänge muss mindestens 800 mm betragen und größer oder gleich der Laufbreite der Treppe sein. Innerhalb eines Treppenlaufes muss die Steigung konstant sein. Falls die Einhaltung einer konstanten Steigung nicht möglich ist, darf die Steigung zwischen Ausgangsebene und Antrittsstufen maximal um 15 % verringert werden.
– unsere Normstufen werden nach DIN EN ISO 14 122, RAL GZ 638-2008 für Industrietreppen, Arbeitsbühnen und Laufstege berechnet, Belastung 2 kN/m² bzw. bei einer Laufbreit < 1200 mm, 1,5 kN Einzellast, verteilt auf einer Fläche von 100 x 100 mm an ihrer Antrittskante in der Mitte der Stufe.
– bei einer Laufbreite I ≥ 1200 mm, jeweils 1,5 kN Einzellast, verteilt auf einer Fläche von 100 x 100 mm in Abständen von 600 mm an der Antrittskante. Die Durchbiegung zwischen Tragwerk und Stufen darf unter Last nicht mehr als 1/300 der Spannweiter, maximal 6,0 mm betragen.
– Stufen nach DIN EN 1991 für Wohngebäude müssen mit einer Belastung von 3,0 kN/m² bzw. 2 kN Einzellast und einer Aufstandsfläche von 50 x 50 mm berechnet werden. Diese Stufen müssen wir gesondert berechnen und anbieten.