Für den normalen Einsatz sind Metallroste ausreichend rutschhemmend. Wo aber durch den Umgang mit gleitfördernden Stoffen, z.B. Schmutz, Ölen, Fetten, Wasser, Lebensmitteln u.a. eine erhöhte Rutschgefahr – und das heißt unter Umständen auch Unfallgefahr – besteht, werden an den Bodenbelag erhöhte Anforderungen bezüglich der Rutschhemmung gestellt. Eine höhere Rutschhemmung wird bei Gitterrosten durch unterschiedliche Ausnehmungen in den Trag- und/oder Querstäben und bei Blechprofilrosten, durch die nach oben ausgedrückte, griffige Profilierung erzielt.
Um die unterschiedlichen rutschhemmenden Anforderungen zu erreichen, wurden mehrere rutschhemmende Produkte entwickelt und wie folgt bezeichnet.
SP: Rutschhemmung Nr. 1 und 11
P: Rutschhemmungen Nr. 2, 22, 3, 31, 32, 4 und 42
B: rutschhemmende Eigenschaften aufgrund der Oberflächenausführung
Das Berufsgenossenschaftliche Institute für Arbeitssicherheit hat Kriterien für die Festlegungen erstellt, die sich auf die Rutschhemmung beziehen. Im Merkblatt BGR 181 sind verzeichnet:
– die Arbeitsräume mit erhöhter Rutschgefahr,
– die Versuchsdurchführung zur Findung der Kriterien für Rutschhemmung und
– die Eingruppierung der geprüften Bodenbeläge.
Arbeitsräume und Arbeitsbereiche mit Rutschgefahr
Die Bodenbeläge in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen sind entsprechend der Größe der Rutschgefahr Bewertungsgruppen zugeordnet. Dieses Verfahren beruht auf der Begehung des zu prüfenden Bodenbelages auf einer schiefen Ebene durch Prüfpersonen. Auf diese Weise wird ermittelt, ob der jeweilige Bodenbelag zur Verlegung in bestimmten Arbeitsräumen und -bereichen geeignet ist.
Der aus einer Messwertreihe ermittelte mittlere Neigungswinkel ist für die Einordnung des Bodenbelages in eine von fünf Bewertungsgruppen maßgebend. Die Bewertungsgruppe dient als Maßstab für den Grad der Rutschhhemmung, wobei Beläge mit der Bewertungsgruppen R9 den geringsten und mit der Bewertungsgruppe R13 den höchsten Anforderungen an die Rutschhemmung genügen.
Prüfung auf Rutschhemmung
Lichtgitter hat Gitterroste und Blechprofilroste der Berufsgenossenschaft zur Prüfung vorgelegt. Über die Prüfergebnisse liegen Zeugnisse vor, die gleichzeitig von den Berufsgenossenschaften veröffentlicht werden. Wir sind berechtigt, für die aufgeführten Produkte das BG-Zeichen zu führen. Die Zuordnung der Bewertungsgruppen zu den Winkelbereichen ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.
Bewertungskriterien für Rutschhemmung
Gesamtmittelwerte
Bewertungsgruppe
Bei den geprüften Produkten wird der Verdrängungsraum jeweils mit V10 attestiert.